Hausbau Realisierung Ahlborn GmbH

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Hausbau Realisierung Ahlborn GmbH

KfW-Antrag „Wallbox“: Förderung aufgestockt und Frist um 3 Monate verlängert

Immer mehr Hausbesitzer haben bei der KfW einen Antrag auf Förderung einer Wallbox gestellt. Wegen Terminverzögerungen bei Lieferungen und Montage wurde die Frist für eingereichte Anträge laut energie-experten.org nun um drei Monate verlängert. Zudem wird die Förderung um 300 Millionen Euro aufgestockt.

Wer beim Hausbau den zukünftigen Kauf eines Elektroautos berücksichtigt und eine eigene Ladestation oder Wallbox installieren lässt, wurde bislang vom Staat finanziell unterstützt. Gefördert wurde, bereits in einem früheren News-Beitrag berichtet, eine Ladestation oder Wallbox mit 900,00 Euro pro Ladepunkt. Diese musste nach Bewilligung des Antrags innerhalb von 9 Monaten montiert und die Rechnungsnachweise im KfW-Portal hochgeladen sein.

Zahlreiche Hausbesitzer haben diese Fördermöglichkeit genutzt und Anträge bei der KfW eingereicht. Allerdings haben sich nun laut Bild-Zeitung nicht nur die Lieferzeiten der Wallboxen verlängert, sondern kommen auch die Fachbetriebe mit der Montage kaum hinterher. Was also tun, um die Fördergelder nicht verstreichen zu lassen?

KfW-Fristen verlängern: So funktioniert es

Wer seine Wallbox bislang nicht innerhalb der geforderten Frist an die Wand bekam, konnte einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung stellen. Das ist auch weiterhin möglich. Dazu beschreibt die KfW das Vorgehen in ihrem Programm "Ladestationen für Elektroautos Wohngebäude“ (440) wie folgt:

„Laden Sie kurz vor Ablauf der Einreichungsfrist alle bereits vorliegenden Rechnungen im KfW-Zuschussportal hoch. Für noch fehlende Rechnungen übermitteln Sie uns eine frei formulierte Erklärung, warum diese noch nicht vorliegen. Das ist die Voraussetzung, um eine Fristverlängerung zu erhalten.“

KfW verlängert Frist für frühzeitig gestellte Anträge um 3 Monate

Laut www.energie-experten.org wurde die Frist für frühzeitig gestellte Anträge darüber hinaus von 9 auf 12 Monate verlängert. Die KfW habe die Antragsteller darüber am 24.06.2021 informiert. Die Frist gelte ab Datum der ursprünglichen Einreichungsfrist, die man im KfW-Zuschussportal unter „Meine Zuschussanträge“ finden kann. Bis zum neuen Fristende können nun die Auszahlung im KfW-Zuschussportal beantragt und die erforderlichen Nachweise hochgeladen werden.

Für Antragsteller ist dies eine gute Nachricht, die für Entspannung sorgt. Die Bau-Experten von Town & Country Haus empfehlen Antragstellern trotzdem, im KfW-Zuschussportal relevante Mails zu prüfen und sich bei Fragen mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen. So entgeht Antragstellern keine Bedingung für die wichtigen Fördernachweise.

Wallbox-Förderung für Neuanträge aufgestockt

Wer allerdings bislang keinen Förderantrag auf eine Wallbox gestellt hat, hatte schlechte Karten: Die KfW teilte auf ihrer Webseite mit, dass alle Fördermittel erschöpft seien. Letzte Woche dann die gute Nachricht: Die Förderung wurde um 300 Millionen Euro aufgestockt! So haben Hausbesitzer erneut die Chance, sich jetzt noch eine Wallbox anzuschaffen. Allerdings sollte man sich beeilen - die Nachfrage sei groß!